Asbest im Bodenbelag: Wenn der Bodenleger nicht warnt, haftet er – und Du gleich mit
Wenn beim Ausbau alter Bodenbeläge kein Wort über mögliche Schadstoffe fällt, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegender fachlicher und rechtlicher Mangel. Besonders brisant wird es, wenn der Bodenleger weder im Angebot noch im Gespräch auf Asbest, PAK im Bodenbelag oder notwendige Schutzmaßnahmen hinweist – obwohl es klare Hinweise auf Gebäudealtlasten gibt. Denn eines ist eindeutig geregelt:Unwissen schützt vor Haftung nicht. Alte PVC-Bodenbeläge sind asbestverdächtig PVC-Bodenfliesen…