
Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Was du als Wohnungseigentümer wissen musst
Wenn du eine Eigentumswohnung kaufst, erwirbst du nicht einfach nur die vier Wände deiner Wohnung. Du kaufst rechtlich gesehen einen Miteigentumsanteil am Grundstück und Gebäude, verbunden mit dem Sondereigentumdeiner Wohnung. Wer den Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum kennt, kann teure Fehler vermeiden und weiß, welche Rechte und Pflichten er hat.
Was ist Sondereigentum?
Das Sondereigentum umfasst in der Regel die Räume deiner Wohnung – also alles, was ausschließlich dir gehört und das du nach Belieben nutzen kannst. Dazu gehören:
- Wände, Bodenbeläge, Decken innerhalb der Wohnung
- Einbauküchen, Badezimmerausstattung
- Türen, Fenster innerhalb deiner Wohnung
Wichtig: Auch wenn du über dein Sondereigentum frei verfügen kannst, musst du dich an die Hausordnung und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft halten. Umbauten oder bauliche Veränderungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, erfordern meist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Was ist Gemeinschaftseigentum?
Als Gemeinschaftseigentum gilt alles, was mehreren Eigentümern gehört und gemeinsam genutzt wird, z. B.:
- Dach, Außenwände, Fassade, Treppenhaus
- Aufzug, Heizungsanlage, Leitungen und Rohrleitungen
- Garten, Hof, gemeinschaftliche Stellplätze
Pflichten der Eigentümer:
Die Kosten für Instandhaltung, Reparaturen und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums werden prozentual auf die Eigentümer verteilt, in der Regel nach dem Miteigentumsanteil. Entscheidungen über Renovierungen oder größere Baumaßnahmen trifft die Eigentümergemeinschaft gemeinsam.
Unterschiede: Sonder- und Gemeinschaftseigentum
| Merkmal | Sondereigentum | Gemeinschaftseigentum |
|---|---|---|
| Eigentümer | einzelner Wohnungseigentümer | alle Miteigentümer gemeinsam |
| Nutzung | frei innerhalb der Wohnung | gemeinschaftlich |
| Kosten | alleiniger Eigentümer trägt Kosten | Kosten werden auf Eigentümer verteilt |
| Entscheidungen | eigene Entscheidungen möglich | Entscheidungen gemeinschaftlich in Eigentümerversammlung |
Tipps für Wohnungseigentümer
- Prüfe den Grundbuchauszug genau, um zu sehen, welche Bereiche als Sonder- und Gemeinschaftseigentum ausgewiesen sind.
- Plane Umbauten sorgfältig: Alles, was das Gemeinschaftseigentum betrifft, muss genehmigt werden.
- Informiere dich über die Eigentümergemeinschaft: Regeln, Hausordnung und Kostenverteilung sollten transparent sein.
- Finanzielle Rücklagen beachten: Für Gemeinschaftseigentum werden regelmäßig Rücklagen gebildet – plane das in dein Budget ein.
FAQ – Sonder- und Gemeinschaftseigentum
F: Darf ich mein Sondereigentum umbauen?
A: Ja, grundsätzlich kannst du dein Sondereigentum nach deinen Wünschen gestalten. Alles, was das Gemeinschaftseigentum betrifft, benötigt jedoch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
F: Wer bezahlt Reparaturen am Dach oder an der Fassade?
A: Diese Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft gemeinsam, meist anteilig nach Miteigentumsanteil.
F: Können Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum von einzelnen Eigentümern blockiert werden?
A: Nein, die Entscheidungen werden in der Eigentümerversammlung getroffen, meist mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit.
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