Wie hoch muss die Attika sein?
Die Attika ist ein wesentlicher Bestandteil, welcher bei der Installation eines Flachdachs unverzichtbar ist. Die vorgeschriebene Höhe dieses Bauteils ist jedoch sehr unterschiedlich – abhängig von der Funktion und den örtlichen Gegebenheiten.
Wie hoch eine Attika sein muss und wovon dies abhängig ist, erfährst du im Folgenden:
Was ist eine Attika?
Als Attika wird in der heutigen, zeitgemäßen Architektur eine Erhöhung der Außenwand beschrieben, die über das Dach nach oben hinausragt. Sie ist eine Art Aufkantung am Dach und ist insbesondere bei Flachdächern immer zu sehen, da die Anbringung hier vorgeschrieben ist. In der Fachsprache wird sie auch als „Dachrandabdeckung“ bezeichnet. Das bedeutet, dass im weiteren Sinne auch eine Dachumrandung als Attika beschrieben wird. Diese Dachumrandung besteht häufig aus einem aufgekanteten Blech.
Diese Definition des Begriffs „Attika“ wird auch häufig im Zusammenhang mit Garagen genutzt. Hierbei handelt es sich allerdings in der Regel eher um ein Gesims.
Wo ist die Höhe geregelt?
Da bei der Erstellung der Dachrandabdeckung sowohl am Dach als auch an der Fassade gearbeitet wird, sind in der Regel zwei Gewerke verschiedene Gewerke beteiligt. Um die entsprechende Höhe festzulegen werden die folgenden DIN-Normen für die Bewertung hinzugezogen:
- DIN 18195 – Bauwerksabdichtungen
- DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten
- DIN 18338 – Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
- DIN 18339 – Klempnerarbeiten
- DIN 18531 – Abdichtung von Dächern
- Regeln der jeweiligen Landesbauordnung (Bundeslandspezifisch)
Wie hoch muss die Attika sein?
Die Mindesthöhe ist abhängig davon, ob diese als Abdichtung und als Absturzsicherung dient und kann je nach lokaler Bauordnung variieren.
Wenn die Attika zum Zwecke der Abdichtung auf einem Flachdach verbaut wurde, muss die entsprechende Dachneigung beachtet werden. Die Abdichtungshöhe wird hier ab der Oberkante der obersten Befestigungsschicht gemessen (z.B. Kies oder Sand).
Bei einer Dachneigung von maximal 5 % beträgt die erforderliche Mindestabdichtungshöhe der Attika 10 cm.
Bei einer Dachneigung von mehr als 5 % beträgt die erforderliche Mindestabdichtungshöhe lediglich 5 cm.
Wenn die Attika zum Zwecke der Absturzsicherung auf einem Flachdach verbaut wurde, muss die entsprechende Nutzung sowie die maximale, potentielle Absturzhöhe in Betracht gezogen werden. Die Attika dient als Sturzschutz, sobald die Fläche auf einem Flachdach einen begehbaren Raum beinhaltet, denn dann greifen Regelungen Geländer betreffend. Dies kann beispielsweise eine Dachterrasse sein.
Bei einer Nutzung als Arbeitsstätte, welche eine potentielle Sturzhöhe von maximal 12 m aufweisen, beträgt die erforderliche Mindesthöhe der Attika 1,0 m.
Bei einer Nutzung als Arbeitsstätte, welche eine potentielle Sturzhöhe von mehr als 12 m aufweisen, beträgt die erforderliche Mindesthöhe 1,1 m.
In Privathäusern, welche eine potentielle Sturzhöhe von maximal 12 m aufweisen, beträgt die erforderliche Mindesthöhe 0,9 m.
In Privathäusern, welche eine potentielle Sturzhöhe von mehr als 12 m aufweisen, beträgt die erforderliche Mindesthöhe 1,1 m.
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