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Wasserschaden – Was nun? Wer zahlt? Ein klarer Fall für die Gebäudeversicherung?

Wasserschaden – Was nun? Wer zahlt? Ein klarer Fall für die Gebäudeversicherung?

Ein Wasserschaden ist immer ein Schreckmoment. Egal, ob nach einem Hochwasser, Starkregen oder durch eine defekte Leitung – plötzlich steht Wasser im Keller oder die Wohnung ist überflutet. Doch was nun? Wer zahlt den entstandenen Schaden, und was musst du als Erstes tun? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zum Thema Wasserschaden, Versicherungen und welche Schritte du unbedingt einleiten solltest.

Ursachen von Wasserschäden – Das sind die häufigsten Auslöser

Wasserschäden können aus den unterschiedlichsten Gründen entstehen. Hier sind die häufigsten Ursachen:

  • Leitungswasserschäden: Rohrbruch oder undichte Leitungen.
  • Hochwasser und Starkregen: Überflutete Keller und Erdgeschosse.
  • Defekte Haushaltsgeräte: Auslaufende Wasch- oder Spülmaschinen.
  • Undichte Dächer: Dauerhaftes Eindringen von Regenwasser.
  • Grundwasser: Steigender Grundwasserspiegel dringt in den Keller ein.

Egal, welche Ursache vorliegt – wichtig ist, schnell zu handeln, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Als Erstes solltest du die Wasserzufuhr abstellen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Wer zahlt den Wasserschaden? – Die wichtigsten Versicherungen im Überblick

Ob die Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt von der Ursache ab:

  • Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gebäude (Rohrbruch, Dachundichtigkeiten, Hochwasser).
  • Hausratversicherung: Übernimmt Schäden am Inventar (Möbel, Elektrogeräte).
  • Haftpflichtversicherung: Wenn Dritte durch dein Verschulden betroffen sind (z.B. überlaufende Badewanne).
  • Elementarschadenversicherung: Deckt Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser oder Starkregen.

Gutachter – Eigenständig beauftragen oder auf die Versicherung vertrauen?

Versicherungen schicken in der Regel eigene Gutachter. Doch deren Einschätzungen fallen nicht immer im Sinne der Versicherten aus. Ein unabhängiger Sachverständiger bietet oft eine objektivere Meinung, allerdings musst du die Kosten dafür zunächst selbst tragen. Wenn die Versicherung deinen Schaden anerkennt, können diese Kosten aber erstattet werden.

Bei Fragen zum Thema Wasserschaden kontaktiere gern das Baugutachterbüro Heuer – dein unabhängiger Sachverständiger für Elementarschäden.

Erste Schritte bei einem Wasserschaden

  1. Wasserzufuhr abstellen: Sofort den Haupthahn schließen.
  2. Schäden dokumentieren: Fotos und Videos anfertigen.
  3. Versicherung kontaktieren: Schaden unverzüglich melden.
  4. Gutachter hinzuziehen: Unabhängige Beurteilung einholen.
  5. Sanierungsmaßnahmen einleiten: Fachfirma beauftragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
In der Regel nicht. Grobe Fahrlässigkeit, wie das Überlaufenlassen der Badewanne, kann den Versicherungsschutz kosten.

2. Muss ich die Kosten für einen eigenen Gutachter selbst tragen?
Ja, allerdings können diese bei Anerkennung des Schadens durch die Versicherung erstattet werden.

3. Was mache ich, wenn die Versicherung die Regulierung ablehnt?
In diesem Fall solltest du rechtlich beraten werden. Ein unabhängiges Gutachten kann hilfreich sein, um die Ansprüche durchzusetzen.

4. Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Die Meldefrist variiert je nach Versicherung. In der Regel beträgt sie einige Tage. Melde den Schaden so schnell wie möglich!

Fazit: Wasserschaden – Was nun? Wer zahlt?

Ein Wasserschaden ist eine ärgerliche Angelegenheit, aber mit den richtigen Maßnahmen lässt sich der Schaden begrenzen. Wende dich im Zweifelsfall an einen unabhängigen Baugutachter, um deine Ansprüche gegenüber der Versicherung abzusichern. So bist du auf der sicheren Seite und kannst sicherstellen, dass deine Kosten übernommen werden.

Um nach einem Wasserschaden die Restfeuchtigkeit zu überwachen und festzustellen, wann der Schaden vollständig abgetrocknet ist, empfehlen wir ein Baufeuchtemessgerät. In diesem Blogartikel erfährst du mehr dazu.

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