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Finanzen & Rechtliches
Handwerkervertrag: Alles, was Bauherren wissen müssen

Handwerkervertrag: Alles, was Bauherren wissen müssen

Handwerker spielen beim Hausbau und bei Renovierungen eine zentrale Rolle. Damit Projekte reibungslos verlaufen und Ärger vermieden wird, ist ein klar strukturierter Handwerkervertrag unerlässlich. Ob tropfende Armaturen, verstopfte Rohre oder größere Umbauprojekte – eine rechtlich saubere Grundlage schützt sowohl Auftraggeber als auch Handwerker.

Mündlicher vs. schriftlicher Auftrag: Was gilt?

Ein Handwerkervertrag entsteht grundsätzlich durch die Beauftragung eines Handwerkers – rechtlich handelt es sich um einen Werkvertrag, bei dem der Handwerker einen konkreten Erfolg schuldet.

  • Kleine Aufträge: Auch bei kleineren Reparaturen ist es sinnvoll, den Auftrag schriftlich festzuhalten. So lassen sich Missverständnisse über Umfang, Kosten oder Leistungen vermeiden.
  • Größere Aufträge: Bei umfangreicheren Bauprojekten, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen, ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Leistungsumfang, Fertigstellungstermin und Werklohn sollten klar und verbindlich vereinbart werden.
  • Zusatzaufträge: Alle Änderungen während der Bauphase sollten schriftlich und nach Angebotseinholungdokumentiert werden.

Angebote einholen und prüfen

Bevor der Handwerkervertrag unterschrieben wird, sollte ein detailliertes schriftliches Angebot vorliegen. Dieses sollte enthalten:

  • Alle Leistungen und benötigten Materialien
  • Beginn- und Fertigstellungstermine
  • Verbindliche Preisangaben

So lassen sich spätere Nachträge oder unvorhergesehene Kosten vermeiden. Unklare Punkte sollten vor Vertragsabschluss unbedingt mit dem Handwerker besprochen werden.

Leistungsvergleich: Preise und Qualität prüfen

Referenzobjekte besichtigen und mehrere Angebote einholen lohnt sich:

  • Kosten: Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenlos.
  • Leistungsumfang: Prüfen, ob alle Einzelposten wie Arbeitszeit, Fahrt- und Materialkosten berücksichtigt sind.
  • Preisvergleich: Große Preisunterschiede erfordern Rückfragen. Lokale Handwerkskammern oder Innungen können Orientierung bieten.

Nur wenn das Angebot den eigenen Erwartungen entspricht, sollte der Vertrag unterzeichnet werden.

Vergütung: Kostensicherheit vereinbaren

Wichtig ist, die Preisgestaltung klar zu regeln:

  • Unverbindlicher Kostenvoranschlag: Der Handwerker kann den Preis um bis zu 25 % erhöhen, muss dies aber begründen.
  • Verbindlicher Kostenvoranschlag: Keine Preisänderung möglich. Der Handwerker muss die vereinbarte Leistung vollständig und mangelfrei erbringen, um den Werklohn zu erhalten.

Sonderwünsche: Vorab klären

Alle zusätzlichen Wünsche sollten vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden. Nur so bleibt eine Festpreisvereinbarung gültig. Änderungen am Auftragsumfang erfordern eine klare schriftliche Anpassung von Preis und Leistung.

Termine und Fristen: Zeitpläne festlegen

Bei größeren Bauprojekten empfiehlt sich, konkrete Termine und Fristen schriftlich festzulegen.

  • Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung können vereinbart werden
  • Ein Bauzeitenplan als Vertragsbestandteil sorgt für Übersicht

Kündigung des Handwerkervertrags

Das Gesetz erlaubt eine außerordentliche Kündigung, wenn der Kostenvoranschlag erheblich überschritten wird.

  • Bei Kündigung steht dem Handwerker die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu
  • Bei grundloser Kündigung kann der Handwerker 5 % der noch ausstehenden Werkleistung beanspruchen
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

Bei Unsicherheiten sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Fazit: Sicherheit durch klare Vereinbarungen

Ein gut strukturierter Handwerkervertrag schützt beide Seiten:

  • Klare schriftliche Vereinbarungen vermeiden Missverständnisse
  • Detaillierte Angebote schaffen Kostensicherheit
  • Zeitpläne und Leistungsbeschreibungen gewährleisten Planbarkeit

Mit der richtigen Vorbereitung und transparenten Absprachen wird Ihr Bau- oder Renovierungsprojekt stressfrei und erfolgreich abgeschlossen.

Mehr Hintergrundwissen und rechtliche Details findest du im weiterführenden Artikel Schadensersatz bei Kündigung durch den Bauherrn“.

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