
Einen Baumangel richtig und rechtsverbindlich anzeigen
Baumängel sind ärgerlich und können hohe Kosten verursachen. Deshalb ist es wichtig, sie korrekt und rechtsverbindlich anzuzeigen. Doch dabei gibt es einige Fallstricke. Besonders problematisch sind Mängel, die zum Zeitpunkt der Bauabnahme noch nicht sichtbar sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du immer einen Bausachverständigen hinzuziehen.
Wie kannst du einen Baumangel rechtsverbindlich anzeigen?
Ein Baumangel muss immer schriftlich angezeigt werden – am besten per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben. Die Mängelanzeige sollte folgende Punkte enthalten:
- Eine präzise Beschreibung der Mängel (nur Stichworte reichen nicht aus)
- Eine detaillierte Dokumentation mit Fotos oder Videos
- Eine Frist zur Mängelbeseitigung
- Datum der Anzeige sowie Name und Anschrift des Bauherrn
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, solltest du die Mängelanzeige von einer Vertrauensperson oder einem unabhängigen Baugutachter prüfen lassen. Bei der bildlichen Dokumentation gilt: Je mehr Beweise, desto besser!
Kannst du einen Baumangel nachträglich anzeigen?
Ja, das ist möglich, wenn es sich um sogenannte versteckte Mängel handelt, die bei der Bauabnahme nicht erkennbar waren. Typische Beispiele sind Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel.
Diese Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Gerichte setzen hier meist eine Frist von bis zu 14 Tagen an. Wichtig: Nach der Bauabnahme gilt die Beweislastumkehr – du musst also nachweisen, dass der Mangel bereits vorher bestanden hat. Das kann durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen.
Welche Fristen gelten nach der Mängelanzeige?
Laut § 634 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Baumängel fünf Jahre ab Bauabnahme.
- Werden Mängel nachträglich entdeckt, müssen sie innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.
- Falls der Mangel arglistig verschwiegen wurde, beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist ab Entdeckung.
- In der Mängelrüge sollte immer eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt werden. Wird diese nicht eingehalten, kannst du eine Nachfrist setzen und ggf. weitere rechtliche Schritte einleiten.
Kannst du einen Baumangel anzeigen und trotzdem die Bauabnahme durchführen?
Ja, eine Bauabnahme trotz Mängeln ist möglich. Falls du das Bauwerk abnimmst, solltest du unbedingt einen schriftlichen Vorbehalt erklären. Andernfalls könnte der Unternehmer argumentieren, dass du den Mangel akzeptiert hast.
Welche Gesetze regeln die Mängelanzeige?
Zwei wichtige rechtliche Grundlagen kommen hier zum Tragen:
- § 633 BGB: Ein Bauwerk muss frei von Sachmängeln sein. Mängel werden in der Mängelanzeige dokumentiert.
- § 13 VOB/B: Hier werden die anerkannten Regeln der Technik und die Beseitigung von Sachmängeln geregelt. In diesem Kontext spricht man von einer Mängelrüge.
Tipp: Ein angezeigter Mangel darf nicht verändert werden
Hast du einen Mangel angezeigt, solltest du ihn nicht verändern oder bereinigen – selbst ein einfaches Reinigen kann problematisch sein. Die Behebung des Mangels ist allein Sache des Auftragnehmers. Nach der Mängelbeseitigung solltest du eine erneute Abnahme durchführen, um eine stillschweigende Duldung zu vermeiden.
Professionelle Unterstützung bei der Mängelanzeige
Eine korrekte Mängelanzeige schützt dich vor hohen Folgekosten und rechtlichen Problemen. Achte darauf, alle erforderlichen Angaben zu machen, den Mangel genau zu dokumentieren und eine klare Frist zur Beseitigung zu setzen. Falls du unsicher bist, kannst du dich von einem Bausachverständigen beraten lassen. Wir unterstützen dich deutschlandweit – mehr Informationen dazu findest du hier. So stellst du sicher, dass deine Ansprüche durchgesetzt werden können.
Erfahre in diesem Artikel, wie dir ein Baugutachter weiterhelfen kann.