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DIN 4109 Schallschutz im Hochbau einfach erklärt

DIN 4109 Schallschutz im Hochbau einfach erklärt

Der Schallschutz gehört zu den meist unterschätzten Themen beim Hausbau, bei Sanierungen und beim Wohnungskauf. Lärm aus der Nachbarwohnung, Trittschall von oben oder laute Sanitärinstallationen können die Wohnqualität massiv beeinträchtigen. Genau hier setzt die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ an.
In diesem Artikel erfährst du, was die DIN 4109 regelt, welche Grenzwerte gelten, was Mindest- und erhöhter Schallschutz bedeutet und warum Streitigkeiten rund um den Schallschutz so häufig sind.

Was ist die DIN 4109?

Die DIN 4109 ist die maßgebliche Norm für den baulichen Schallschutz im Hochbau in Deutschland. Sie legt fest, welche Mindestanforderungen an den Schallschutz zwischen Wohnungen, Nutzungseinheiten und gegenüber Außenlärm einzuhalten sind.

Wichtig:
Die DIN 4109 definiert Mindestanforderungen, nicht den Komfort- oder „Wohlfühl-Schallschutz“.

Ziel der DIN 4109

Das Ziel der DIN 4109 ist nicht absolute Ruhe, sondern:

  • Schutz vor unzumutbaren Belästigungen
  • Sicherstellung der Gesundheit
  • Gewährleistung einer grundlegenden Wohnqualität
  • Schutz vor Gesundheitsschäden durch Lärm

Gerade hier liegt häufig der Konflikt:
Was technisch zulässig ist, wird subjektiv oft als störend empfunden.

Für welche Gebäude gilt die DIN 4109?

Die DIN 4109 gilt unter anderem für:

  • Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Reihenhäuser
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Schulen, Kindergärten, Beherbergungsstätten
  • Krankenhäuser (mit Zusatzanforderungen)

Sie ist bauordnungsrechtlich relevant, da sie über die Landesbauordnungen eingeführt wird.

Aufbau der DIN 4109

Die Norm gliedert sich in mehrere Teile:

  • DIN 4109-1: Mindestanforderungen
  • DIN 4109-2: Rechnerische Nachweise
  • DIN 4109-3: Bauakustische Messungen
  • DIN 4109-4: Prüfstände und Messverfahren

Für Bauherren ist vor allem Teil 1 entscheidend.

Mindestschallschutz nach DIN 4109

Die DIN 4109 legt konkrete Grenzwerte fest, die nicht überschritten werden dürfen.

Luftschallschutz (zwischen Wohnungen)

Der bewertete Schalldämm-Maßwert beträgt:

  • R’w ≥ 53 dB zwischen fremden Wohnungen

Das betrifft z. B.:

  • Trennwände
  • Wohnungstrenndecken

Trittschallschutz (Decken)

Für Trittschall gilt:

  • L’n,w ≤ 53 dB

Je niedriger der Wert, desto besser der Trittschallschutz.

Geräusche aus haustechnischen Anlagen

Für Geräusche aus Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen gilt:

  • ≤ 30 dB(A) in fremden Aufenthaltsräumen
  • ≤ 35 dB(A) innerhalb der eigenen Wohnung

Diese Werte sind besonders relevant bei:

  • Abwasserleitungen
  • Wärmepumpen
  • Lüftungsanlagen

Außenlärmschutz nach DIN 4109

Auch der Schutz vor Verkehrslärm wird geregelt:

  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Fluglärm
  • Gewerbelärm

Die Anforderungen richten sich nach dem maßgeblichen Außenlärmpegel, der wiederum Fenster- und Wandkonstruktionen bestimmt.

Erhöhter Schallschutz – nicht Teil der DIN 4109

Ein häufiger Irrtum:
Erhöhter Schallschutz ist nicht automatisch geschuldet.

Die DIN 4109 definiert nur Mindeststandards.
Erhöhter Schallschutz ergibt sich nur, wenn:

  • er vertraglich vereinbart wurde
  • er explizit in der Baubeschreibung steht
  • mit besonderen Komfortmerkmalen geworben wurde

Als Orientierung dienen z. B.:

  • VDI 4100
  • Schallschutzstufen SSt I–III

DIN 4109 und Bauvertrag – ein häufiger Streitpunkt

In der Praxis entstehen viele Konflikte, weil:

  • Bauherren mehr erwarten als vereinbart
  • Bauträger nur Mindestschallschutz schulden
  • subjektives Empfinden nicht mit Messwerten übereinstimmt

Juristisch gilt:
Die DIN 4109 definiert die Untergrenze des geschuldeten Schallschutzes, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Typische Schallschutz-Mängel in der Praxis

  • Fehlende Randdämmstreifen
  • Durchdringungen der Trittschalldämmung
  • Schallbrücken bei Rohrleitungen
  • Ungeeignete Wandaufbauten
  • Fehlende Entkopplung von Installationen

Solche Mängel führen oft dazu, dass die Grenzwerte der DIN 4109 überschritten werden.

Schallschutz messen – wann sinnvoll?

Eine bauakustische Messung ist sinnvoll bei:

  • Verdacht auf Schallschutzmängel
  • Streitigkeiten mit Bauträgern
  • Eigentums- oder Mietrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Abnahme oder Beweissicherung

Gemessen wird nach DIN 4109-3.

Fazit: Was Bauherren wissen sollten

  • Die DIN 4109 regelt nur den Mindestschallschutz
  • „DIN-gerecht“ heißt nicht automatisch komfortabel
  • Erhöhter Schallschutz muss klar vereinbart werden
  • Schallschutzmängel sind häufig und oft vermeidbar
  • Frühzeitige Planung spart Ärger und Kosten

FAQs zur DIN 4109

Ist die DIN 4109 Pflicht?

Ja, sie ist über die Landesbauordnungen bauordnungsrechtlich eingeführt.

Reicht DIN 4109 für guten Wohnkomfort?

Nein. Sie stellt nur eine Mindestanforderung dar.

Kann ich höheren Schallschutz verlangen?

Nur, wenn dieser vertraglich vereinbart wurde.

Sind Wärmepumpen von der DIN 4109 betroffen?

Ja, insbesondere hinsichtlich der Geräuschemissionen in Innenräumen.

Gilt DIN 4109 auch im Bestand?

Bei Umbauten und Nutzungsänderungen kann sie relevant werden.

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