
Schadensersatz bei Kündigung durch den Bauherrn
Wenn ein Bauherr den Bauvertrag kündigt, kann dies rechtliche und finanzielle Folgen für beide Seiten haben. Besonders kritisch wird es, wenn der Bauunternehmer den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat. In solchen Fällen wird oft ein Schadensersatz bei Kündigung des Bauvertrags gefordert – doch nicht jede Vereinbarung ist rechtlich zulässig.
Vertragliche Regelungen
In manchen Bauverträgen wird festgelegt, dass der Bauherr bei Kündigung nach Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung pauschal 10 % des Kaufpreises als Schadensersatz zahlen muss, zusätzlich zu den Kosten für bereits ausgeführte Leistungen. Auf den ersten Blick scheint dies eine klare Regelung, um den Unternehmer abzusichern.
Rechtliche Einordnung
Nach § 309 Nr. 5a BGB ist eine solche pauschale Vereinbarung in Höhe von 10 % jedoch nicht zulässig, wenn sie den zu erwartenden Schaden deutlich übersteigt. Die Regelung benachteiligt den Bauherrn unangemessen, da die pauschale Quote meist höher ist als der tatsächliche Schaden oder die übliche Wertminderung.
Das bedeutet: Ein Bauherr kann zwar für bereits erbrachte Leistungen zahlen, muss aber nicht automatisch eine zusätzliche Pauschale von 10 % akzeptieren. Diese Klausel gilt als nichtig und kann rechtlich angefochten werden.
Gerichtliche Entscheidung
Das Landgericht Berlin (26. O. 246/05) bestätigte diese Rechtslage: Eine pauschale Forderung über 10 % des Kaufpreises nach Erstellung der Bauunterlagen sei unangemessen und somit unwirksam.
Praxis-Tipp für Bauherren
- Prüfe deinen Bauvertrag genau auf Klauseln zum Schadensersatz bei Kündigung.
- Lass unklare oder pauschale Regelungen von einem Bausachverständigen oder Rechtsanwalt prüfen.
- Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen und die Gründe klar dokumentiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit: Schadensersatz bei Kündigung des Bauvertrags
Pauschale Schadensersatzforderungen bei Kündigung nach Erstellung der Bauunterlagen sind in vielen Verträgen rechtlich nicht haltbar. Bauherren sollten ihre Rechte kennen und sich im Zweifel professionell beraten lassen.
FAQ – Schadensersatz bei Kündigung des Bauvertrags
Wer muss Schadensersatz zahlen, wenn der Bauherr kündigt?
Kündigt der Bauherr ohne Verschulden des Bauunternehmers, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Pauschale Klauseln (z. B. 10 %) sind jedoch oft unwirksam.
Sind pauschale Schadensersatzforderungen von 10 % erlaubt?
Nein, pauschale Regelungen dieser Art verstoßen meist gegen § 309 Nr. 5a BGB und sind daher unwirksam.
Was passiert mit bereits erbrachten Bauleistungen?
Für Leistungen, die schon erbracht wurden, muss der Bauherr trotzdem zahlen – aber nur in dokumentierter, nachvollziehbarer Höhe.
Wann lohnt sich eine rechtliche Prüfung des Vertrags?
Immer dann, wenn pauschale Zahlungen, unklare Formulierungen oder Druck zur Zahlung im Kündigungsfall entstehen.
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