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Wer zahlt die Maklerprovision? Rechte, Kosten & Gesetzeslage 2026

Wer zahlt die Maklerprovision? Rechte, Kosten & Gesetzeslage 2026

Beim Immobilienkauf stellt sich für viele Käufer und Verkäufer die Frage: Wer zahlt die Maklerprovision? Seit der gesetzlichen Regelung zur Maklercourtage gilt: Käufer müssen maximal die Hälfte der Provision übernehmen, die andere Hälfte trägt der Verkäufer. Die genaue Höhe ist allerdings verhandelbar und sollte schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden.

Wann entsteht eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist ein erfolgsabhängiges Honorar. Das bedeutet:
Ein Makler erhält seine Vergütung erst dann, wenn ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Ein Auftrag allein reicht nicht.

Wichtig für den Maklervertrag:

  • Beschreibung der Leistungen
  • Höhe der Provision / Courtage
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungs- bzw. Beendigungsregelung
  • Textform ist Pflicht (§ 652 BGB)

Makleralleinauftrag oder einfacher Maklerauftrag?

Es gibt zwei Vertragsarten mit großen Unterschieden für Käufer und Verkäufer:

Makleralleinauftrag

  • Nur ein Makler wird beauftragt
  • Keine weiteren Makler dürfen eingeschaltet werden
  • Klare Kostenstruktur & feste Absprachen möglich

Einfacher Maklerauftrag

  • Verkäufer kann mehrere Makler beauftragen
  • Immobilien können zusätzlich privat angeboten werden
  • Käufer können dasselbe Objekt mehrfach finden – auch direkt vom Eigentümer

Wie hoch ist die Maklerprovision?

In Deutschland liegen Maklerprovisionen bis zu 7,14 % des Kaufpreises im üblichen Rahmen.
Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt – sie kann verhandelt werden.

Grundregeln:

  • Käufer zahlen höchstens 50 %
  • Verkäufer zahlt mindestens den gleichen Anteil
  • Bei Doppelprovision zahlen beide Parteien anteilig
  • Keine Provision ohne nachweisbaren Vertragsabschluss

Achtung:
Ein Objektnachweis muss nicht unterschrieben werden, wenn kein Maklervertrag besteht.

Worauf Käufer besonders achten sollten

Zahlung erst nach Kaufvertragsabschluss
Anteil nur so hoch wie der Verkäufer zahlt
Nachweis über Verkäuferprovision anfordern
Keine mündlichen oder unklaren Vereinbarungen akzeptieren

Mehr zum Thema Grundstück & rechtliche Grundlagen findest du hier:
„Bebauungsplan: Was darf wo gebaut werden?“

Fazit: Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist verhandelbar und gesetzlich geregelt. Käufer sind mit maximal 50 % beteiligt. Ein klar formulierter Maklervertrag schützt vor Missverständnissen und unnötigen Mehrkosten.

Hast du Fragen zu einer Immobilienbesichtigung, einem Vertrag oder der Maklerprovision?
Buche eine Online-Beratung mit einem Baugutachter – wir klären deine offenen Fragen verständlich und Schritt für Schritt.

FAQ: Wer zahlt die Maklerprovision?

Wer muss die Maklerprovision zahlen?

In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Käufer zahlen höchstens 50 % der Courtage, der restliche Anteil muss vom Verkäufer übernommen werden.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland?

Üblich sind Provisionen bis zu etwa 7,14 % des Kaufpreises, abhängig vom Bundesland und der individuellen Vereinbarung. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt und kann verhandelt werden.

Wann entsteht ein Anspruch auf Maklerprovision?

Der Provisionsanspruch entsteht erst, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ein Maklerauftrag allein reicht nicht aus.

Muss ein Maklervertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Ja. Ein Maklervertrag muss mindestens in Textform abgeschlossen werden (§ 652 BGB). Das bedeutet: E-Mail, Brief oder schriftlicher Vertrag – aber nicht nur mündlich.

Was ist der Unterschied zwischen Makleralleinauftrag und einfachem Maklerauftrag?

  • Makleralleinauftrag: Nur ein Makler darf tätig werden, klare Regeln und feste Vergütung.
  • Einfacher Maklerauftrag: Mehrere Makler dürfen die Immobilie anbieten, auch der Eigentümer selbst.

Kann man die Maklerprovision verhandeln?

Ja. Die Höhe ist frei verhandelbar. Besonders bei begehrten Immobilien können niedrigere Sätze oder sogar provisionsfreie Angebote möglich sein.

Darf ein Makler doppelte Provision verlangen?

Ja, aber nur wenn beide Parteien (Käufer & Verkäufer) dem Vertrag zugestimmt haben und die Vergütung fair und transparent geregelt ist.

Für weiterführende, unabhängige Informationen empfehlen wir dir die Hinweise der Verbraucherzentrale zu Maklergebühren und Immobilienkauf, die transparent erklären, welche Kosten erlaubt sind und wie Provisionen verteilt werden können: Verbraucherzentrale: Maklergebühren bei Immobilien – welche Gebühren erlaubt sind

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